Agrargenossenschaft Neuzelle eG
Lindenpark 1, 15898 Neuzelle, Telefon: (033652) 251 und 252, Fax: (033652) 89338
 

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
Früchtequelle und Landfleischerei

 

AGB der Früchtequelle GmbH, Lindenpark1, 15898 Neuzelle

1. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer für die zeit nach dieser bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in jeweiliger banküblicher Höhe zu entrichten.

2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung der Ware seine Zahlung einstellt, hat der Verkäufer die in Paragraph 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte aus Aussonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.

3. Mängelrüge
Beanstandungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn bei Anlieferung erkennbare Mängel, Fehlmengen o.ä. auf dem Empfangsschein durch unseren Fahrer bestätigt werden. Sonstige Reklamationen sind uns innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Nach Verarbeitung oder Weiterverkauf der Ware sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei begründeten Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferung oder beachtlicher Mengenabweichung hat der Besteller Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.
Beanstandungen werden nur für die zurückgegebene Ware gewährt.

4. Erfüllungsort/Gerichtsort
Erfüllungsort und Gerichtsort sind Eisenhüttenstadt

Der Verkäufer erkennt vorstehende Bedingungen als bindend an, falls er nicht postwendend durch Einschreibebrief Einspruch erhebt.
                                                                                                        Neuzelle, 1. Dezember 1993


 
AGB der Landfleischerei Wellmitz

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Ware und/Oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mitarbeiter des Verkäufers können keine Nebenabsprachen treffen bzw. andere Zusicherungen geben.

2. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind nach Menge, Preis und Lieferzeit frei bleibend und unverbindlich.
Preislisten sind mit dem Hinweis auf ihre Gültigkeit versehen. Neue Preislisten treten automatisch an die Stelle der alten Listen.
Aufträge (Bestellungen) sind schriftlich (Bestell-Liste) oder fernmündlich (Telefon oder Fax) von Montag - Freitag bis 14.00 Uhr zu erteilen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang der Lieferschein übersandt oder die Rechnung gestellt wird.

3. Preise und Gewichte
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Preisreklamationen sind umgehend, spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt, schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Kaufpreisberechnung ist das bei der Verladung oder Selbstabholung festgestellte Gewicht. Normaler Gewichtsschwund während des Transports geht zu Lasten des Käufers.

4. Verpackung
Die gelieferte Ware gilt als nicht abgepackt und gekennzeichnet für den Endverbrauch im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.

5. Aufbewahrung der Ware durch den Verkäufer
Die vom Verkäufer gelieferte Ware /Frischware) ist bei 0-4°C zu lagern. Sobald die Ware am Bestellort übergeben wurde, ist der Käufer für die Aufbewahrungsvorschriften zuständig.

6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus auf Kosten des Verkäufers. Wegen Selbstabholung durch den Käufer werden, wenn nicht anders vereinbart, keine Preisnachlässe gewährt.
Angemessene Teillieferungen sind zulässig in Abhängigkeit und Vorbehalt ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

7. Prüfungsverpflichtung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am Lieferort oder im Falle der Selbstabholung bei der Übernahme nach Stückzahl, Verpackung, äußerer Beschaffenheit, Geruch und evtl. Geschmack stichprobenweise zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken.

8. Mängelrüge
Beanstandungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn bei Anlieferung erkennbare Mängel, Fehlmengen o.ä. auf dem Empfangsschein von unserem Fahrer bestätigt werden.
Sonstige Reklamationen sind uns innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Nach Verarbeitung oder Weiterbverkauf der Ware sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei begründeten Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferung oder beachtlicher Mengenabweichung hat der Besteller Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung. Beanstandungen werden nur für die zurück gegebene Ware bzw. zur Untersuchung durch den Verkäufer oder beauftragte Sachverständige bereitgestellte Ware gewährt.

9. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer für die Zeit bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in jeweiliger banküblicher Höhe zu entrichten.

10. Eigentumsvorbehalt
Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen hat.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen  nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.