HOME
Unternehmen
Ackerbau
Tierproduktion
Vermarktung
AGB
Partyservice
Bauernmarkt
Angebotspalette
Früchtequelle
Salatproduktion
Qualitätssicherung
Kontakt
Service
Stellenangebote
Impressum |
|
Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen (AGB)
Früchtequelle und
Landfleischerei
AGB
der Früchtequelle GmbH, Lindenpark1, 15898 Neuzelle
1. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Wird die
Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer für die zeit
nach dieser bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in jeweiliger
banküblicher Höhe zu entrichten.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Falls
der Käufer vor erfolgter Bezahlung der Ware seine Zahlung
einstellt, hat der Verkäufer die in Paragraph 46 der Deutschen
Konkursordnung angeführten Rechte aus Aussonderung der Ware bzw.
Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.
3. Mängelrüge
Beanstandungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn bei
Anlieferung erkennbare Mängel, Fehlmengen o.ä. auf dem
Empfangsschein durch unseren Fahrer bestätigt werden. Sonstige
Reklamationen sind uns innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Nach
Verarbeitung oder Weiterverkauf der Ware sind Mängelrügen in
jedem Fall ausgeschlossen.
Bei begründeten Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel,
Falschlieferung oder beachtlicher Mengenabweichung hat der
Besteller Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.
Beanstandungen werden nur für die zurückgegebene Ware gewährt.
4. Erfüllungsort/Gerichtsort
Erfüllungsort und Gerichtsort sind Eisenhüttenstadt
Der Verkäufer erkennt vorstehende Bedingungen als bindend an,
falls er nicht postwendend durch Einschreibebrief Einspruch
erhebt.
Neuzelle, 1. Dezember 1993 |

AGB
der Landfleischerei Wellmitz
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die
nachstehenden Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Ware und/Oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mitarbeiter des
Verkäufers können keine Nebenabsprachen treffen bzw. andere
Zusicherungen geben.
2. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind nach Menge, Preis und Lieferzeit
frei bleibend und unverbindlich.
Preislisten sind mit dem Hinweis auf ihre Gültigkeit versehen.
Neue Preislisten treten automatisch an die Stelle der alten
Listen.
Aufträge (Bestellungen) sind schriftlich (Bestell-Liste) oder
fernmündlich (Telefon oder Fax) von Montag - Freitag bis 14.00
Uhr zu erteilen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn
innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang der Lieferschein
übersandt oder die Rechnung gestellt wird.
3. Preise und Gewichte
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Preisreklamationen sind umgehend, spätestens 10 Tage nach
Rechnungserhalt, schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die
Kaufpreisberechnung ist das bei der Verladung oder Selbstabholung
festgestellte Gewicht. Normaler Gewichtsschwund während des
Transports geht zu Lasten des Käufers.
4. Verpackung
Die gelieferte Ware gilt als nicht abgepackt und gekennzeichnet
für den Endverbrauch im Sinne der
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
5. Aufbewahrung der Ware durch den Verkäufer
Die vom Verkäufer gelieferte Ware /Frischware) ist bei 0-4°C zu
lagern. Sobald die Ware am Bestellort übergeben wurde, ist der
Käufer für die Aufbewahrungsvorschriften zuständig.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus auf Kosten des Verkäufers. Wegen
Selbstabholung durch den Käufer werden, wenn nicht anders
vereinbart, keine Preisnachlässe gewährt.
Angemessene Teillieferungen sind zulässig in Abhängigkeit und
Vorbehalt ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.
7. Prüfungsverpflichtung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am
Lieferort oder im Falle der Selbstabholung bei der Übernahme nach
Stückzahl, Verpackung, äußerer Beschaffenheit, Geruch und evtl.
Geschmack stichprobenweise zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind
auf dem Lieferschein zu vermerken.
8. Mängelrüge
Beanstandungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn bei
Anlieferung erkennbare Mängel, Fehlmengen o.ä. auf dem
Empfangsschein von unserem Fahrer bestätigt werden.
Sonstige Reklamationen sind uns innerhalb von 24 Stunden
mitzuteilen. Nach Verarbeitung oder Weiterbverkauf der Ware sind
Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei begründeten Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel,
Falschlieferung oder beachtlicher Mengenabweichung hat der
Besteller Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung. Beanstandungen
werden nur für die zurück gegebene Ware bzw. zur Untersuchung
durch den Verkäufer oder beauftragte Sachverständige
bereitgestellte Ware gewährt.
9. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Wird die
Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer für die Zeit bis
zum Zahlungseingang Verzugszinsen in jeweiliger banküblicher
Höhe zu entrichten.
10. Eigentumsvorbehalt
Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum, bis der
Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
beglichen hat.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein
oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen
Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
|
|